Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO).

Er ist

  • umfassend ausgebildet und hoch qualifiziert
  • unabhängig und loyal
  • zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt
  • nicht befugt, widerstreitende Interessen zu vertreten
  • berufshaftpflichtversichert.


Stichpunkte

  • Rechtsanwalt
  • Anwaltskammer
  • Rechtsangelegenheit
  • Berufsrecht
  • Gebührenrecht

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